Ki Kommunalinvest e.V.
eine Einrichtung der Mitgliedskommunen in Deutschland
KomTipp 
Ausgabe 1. Quartal 2007
kostenloses Abonnement

Unsere heutigen Themen sind:

1. Neue Richtlinien für PPP- ÖPP- Modelle
2. PPP- ÖPP- ÖÖP- Modelle - was ist der Unterschied?
3. Geld in die Kassen der Kommunen
4. Investitionen in die Infrastruktur
5. Grundstücke für Pflegeheime gesucht


1. Neue Richtlinien für PPP- ÖPP- Modelle

Zur Erleichterung der Vorprüfung von eventuellen PPP - ÖPP - Modellen wurden die EU Vergaberichtlinien diesem Umstand angepasst. Jetzt können Kommunen die Vorprüfung der Wirtschaftlichkeit sowie die Vertragsentwürfe für die PPP- ÖPP- Modelle bis zur Obergrenze von € 211.000,00 vergabefrei an beratende Gesellschaften oder Einrichtungen vergeben.

Diese Änderung macht es jetzt möglich, vor der Entscheidung, ob ein PPP - ÖPP - Modell rentabler ist oder die konventionelle Lösung sich haushaltsrechtlich besser darstellen lässt, eine Machbarkeitsstudie vergabefrei in Auftrag zu geben.

Diese Machbarkeitsstudie kann auch durch uns, den Ki Kommunalinvest e.V. erstellt werden. Im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union ("Reihe S" oder "Amtsblatt S" oder "ABl. S") müssen alle öffentlichen Ausschreibungen, die bestimmte Auftragswerte überschreiten, veröffentlicht und so EU-weit bekannt gemacht werden. Die Schwellenwerte für Aufträge, ab denen eine Ausschreibung EU-weit veröffentlicht werden muss, sind in EU-Richtlinien festgelegt. Die folgende Tabelle informiert über die Art eines Auftrags, den Auftragswert (Schwellenwert) und die einschlägigen EU-Richtlinien.

Art des Auftrags Schwellenwert EU-Richtlinie
Öffentliche Bauaufträge EUR 5 000 000 Richtlinie über öffentliche Bauaufträge: 93/37/EWG
Dienstleistungsaufträge(Vorstudie zum PPP-Modell) EUR 211.000 Richtlinie über Dienstleistungsaufträge: 92/50/EWG
Lieferungen EUR 200.000 Richtlinie über Lieferaufträge: 93/36/EWG
Lieferungen in den Sektoren Wasser, Energie und Verkehr EUR 400.000 Sektorenrichtlinie: 93/38/EWG
Lieferungen im Sektor Telekommunikation EUR 600.000 Sektorenrichtlinie: 93/38/EWG
Kommunale Bauaufträge EUR 5.000.000 Sektorenrichtlinie: 93/38/EWG
Aufträge, die unter die GATT-Bestimmungen fallen EUR 125.000  

Ausschreibende Stellen sind der Staat, die Gebietskörperschaften, Einrichtungen des öffentlichen Rechts und Verbände, die aus einer oder mehreren dieser Körperschaften oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts bestehen.

Unter studie@kommunalinvest.de können Sie ein kostenloses Angebot für eine solche Studie anfordern.


2. PPP- ÖPP- ÖÖP- Modelle - was ist der Unterschied?

Zwischen PPP - und ÖPP - Modellen besteht kein Unterschied.

PPP ist der englische Begriff für Public Privat Partnership und ÖPP ist der deutsche Begriff für Öffentlich Privater Partnerschaft. ÖÖP ist der deutsche Begriff für Öffentlich Öffentliche Partnerschaft. Hier tritt an die Stelle des Privaten Partners als Investor eine kommunale Gesellschaft. Damit bleibt das Investitionsobjekt im 100%igen Zugriff der Kommune über die eigene Gesellschaft. Die Vertragsgestaltung ist die gleiche wie bei einem PPP - ÖPP - Modell. In der Regel ist die rechtsaufsichtliche Genehmigung für ÖÖP- Modelle leichter zu erhalten als bei anderen Varianten.


3. Geld in die Kassen der Kommunen

a.)    Durch Besitzumschichtung

Über unsere Schwestergesellschaft, die KOMMUNALINVEST AG können Sie sich Liquidität für Ihren Haushalt beschaffen. Verkaufen Sie Ihre Ertragsimmobilien oder Gesellschaftsbeteiligung für einen befristeten Zeitraum. Hiernach wird Ihnen die Liegenschaft für € 1,00 wieder zurück übertragen. Gleiches gilt für Gesellschaftsanteile einer kommunalen Gesellschaft, auch hier erhalten Sie die Anteile zurück. Durch diese Möglichkeit entlasten Sie Ihren Haushalt.

Sprechen Sie mit uns, damit wir Ihnen Vorschläge unterbreiten können, denn wer seinen Besitz unwiederbringlich verkauft, verarmt die Kommune. Rückfragen richten Sie bitte telefonisch an 06322/6001080 oder per eMail an info@kommunalinvest.de.

b.)    Durch Verpachtung Ihrer Fließgewässer

Die Firma USC-Utitlity Service GmbH bietet den Kommunen die Anpachtung von Fließgewässern bzw. Abwasserkanälen der Kläranlagen an. Durch ein neues Verfahren wird die Fließgeschwindigkeit des Wassers zur Stromerzeugung genutzt. Diese Methode ist ökologisch unbedenklich und schadet in keiner Weise dem Gleichgewicht von Bächen und Flüssen. Für weitere Information senden Sie uns bitte eine eMail an fliesswasser@kommunalinvest.de

c.) Durch Solaranlagen

Die Firma JET-Ingenieurgesellschaft sucht kommunale Flächen - Dächer oder auch Brachflächen ab 250 m² zur Anpachtung. Bei Interesse senden Sie uns bitte eine eMail mit Angabe der Flächengröße an solar@kommunalinvest.de - wir leiten Ihre Anfrage sofort weiter.


4. Investitionen in die Infrastruktur

Kindergärten, Feuerwehrhäuser, Schulen, Sporthallen etc.

Die Kommunalinvest AG bietet Ihnen die schlüsselfertige Errichtung, Sanierung; Modernisierung und Erweiterung von Einrichtungen, die den Pflichtaufgaben einer Kommune obliegen. Über einen forfaitierten, einredefreien Pachtvertrag mit einer Festlaufzeit bis max. 30 Jahren wird das Investitionsobjekt nach den Vergaberichtlinien erstellt bzw. erweitert, modernisiert. Nach Ablauf der Tilgungsphase wird Ihnen das Objekt im betriebsfertigen Zustand übertragen. Während der gesamten Laufzeit übernimmt die Kommunalinvest AG das Facility Management sowie alle Instandhaltungsaufwendungen.

Anfragen richten Sie bitte telefonisch an 06322/6001080 oder per eMail an info@kommunalinvest.de.
Auf Wunsch lassen wir Ihnen dann unsere CD zukommen, der Sie alles Weitere entnehmen können.


5. Grundstücke für Pflegeheime gesucht

Aufgrund der demoskopischen Entwicklung in Deutschland steigt der Bedarf an Pflegeheimen kontinuierlich weiter an. Wir suchen Grundstücke von Kommunen, die Altenpflegeheime erstellen möchten, um eine Abwanderung der alten Bürger zu vermeiden und Arbeitsplätze zu schaffen. Die Kommunalinvest AG erstellt dieses Pflegeheim und übernimmt auch die Betreibung. Dieses Konzept ist mit Nuancen auch für "Altenbetreutes Wohnen" möglich.

Anfragen richten Sie bitte telefonisch an 06322/6001080 oder per eMail an info@kommunalinvest.de.



Mit freundlichen Grüßen
Ihr
KomTipp Team

Diese Nachricht wurde zugestellt von KomTipp -
ein Informationsservice des

Ki Kommunalinvest e.V.

Bundesgeschäftsstelle  Waldstraße 33  67157 Wachenheim
Telekontakte Fon +49 . [0] 63 22 . 60 01 08-0   Fax +49 . [0] 63 22 . 60 01 08-99
Netkontakte eMail info@kommunalinvest.de  Internet http://www.kommunalinvest.de
Vorstand Joseph Moissl [Vorsitzender], Peter Paul Gruber, Ewald Veigel
Vereinsregister Amtsgericht Halle  VR 732 HAL  USt.-Id.-Nr.: DE 239 939 103